SAP Berechtigungen Berechtigungsobjekte einfacher pflegen - SAP Corner

Direkt zum Seiteninhalt
Berechtigungsobjekte einfacher pflegen
Rollen über das Organisationsmanagement zuordnen
Eine solche Organisationsmatrix können Sie als Excel-Datei oder in ABAP anlegen; dies hängt davon ab, wie Sie die Daten einlesen möchten. Beim Einsatz einer gängigen Standardlösung (z. B. SAP Access Control) wird hierzu in der Regel ein entsprechender Pflege-View angeboten. Wir beschreiben zunächst, wie Sie die automatisierte Massenpflege in Form einer kundeneigenen Entwicklung bereitstellen können.

Ein SAP Berechtigungskonzept dient der Abbildung von einschlägigen Rechtsnormen und unternehmensinternen Regelungen auf die technischen Schutzmöglichkeiten innerhalb eines SAP Systems. Berechtigungskonzepte sind somit der Schlüssel zum optimalen Schutz Ihres Systems sowohl nach außen als auch nach innen.
Benutzerstammdaten
Das Berechtigungskonzept in SAP ERP ermöglicht es normalerweise nicht, Berechtigungen auf einzelne Geschäftsjahre einzugrenzen. Dies ist aber insbesondere bei Steuerprüfungen relevant. Zum 1. Januar 2002 wurde in Deutschland die elektronische Steuerprüfung gesetzlich im § 147 (6) Abgabenordnung verankert. Die Auffassung der Finanzverwaltung dazu ist im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 (BStBl. 2001 I) »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen« (GDPdU) niedergelegt. Die elektronische Steuerprüfung kann in Deutschland auf drei Zugriffsarten erfolgen: Unmittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen (Nur-Lesezugriff) und die Hard- und Software des Steuerpflichtigen zur Prüfung der Daten einschließlich der Stammdaten und Verknüpfungen zu nutzen. Mittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet, um den Nur-Lesezugriff durchführen zu können. Datenträgerüberlassung: Alternativ kann die Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen verlangen, dass ihr die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen werden.

Es ist sehr wichtig, dass kritische Berechtigungen generell einem Überwachungsprozess unterliegen, um gewährleisten zu können, dass diese in einem Produktivsystem sehr eingeschränkt bzw. gar nicht vergeben sind. Gerade gesetzeskritische Berechtigungen, wie z.B. Löschen aller Änderungsbelege, ABAP-Programme debuggen mit Replace, Löschen von Versionshistorien dürfen auf keinen Fall in einem Produktivsystem vergeben sein, da mit diesen Berechtigungen unter anderem gegen das Radierverbot verstoßen werden kann. Es ist daher sicherzustellen, dass diese Berechtigungen an keinen Benutzer, auch nicht an SAP®-Basisadministratoren, vergeben wurden.

Für die Zuweisung vorhandener Rollen erfordern die regulären Berechtigungs-Workflows ein gewisses Minimum an Durchlaufzeiten, und nicht jeder Genehmiger steht zu jeder Zeit bei jedem Go-Live zur Verfügung. Mit "Shortcut for SAP systems" stehen Ihnen Möglichkeiten zur Verfügung, dringend benötigte Berechtigungen dennoch zuzuweisen und Ihren Go-Live zusätzlich abzusichern.

Wollen Sie einen neuen Mandanten aufsetzen oder in einem Entwicklungssystem die Bewegungsdaten des produktiven Systems übernehmen, sollten Sie ebenfalls die Änderungsbelege betrachten.

Die Webseite www.sap-corner.de bietet viele nützliche Informationen zum Thema SAP Berechtigungen.


Bei einer Berechtigung für P_ABAP finden die üblichen Prüfungen auf Berechtigungsobjekte, wie z. B. P_ORGIN oder P_ORGINCON, nicht mehr statt oder werden vereinfacht.
SAP Corner
Zurück zum Seiteninhalt